Bürgergeld Rechner
Kostenlos, anonym & aktuell (Stand 2026) — Berechnen Sie Ihren genauen Anspruch auf Grundsicherung inkl. Freibeträge.
Mit diesem aktuellen Bürgergeld Rechner können Sie schnell und anonym prüfen, wie viel finanzielle Unterstützung Ihnen vom Jobcenter zusteht. Ob Sie arbeitslos sind, als Aufstocker zusätzliches Einkommen haben oder alleinerziehend sind: Das Tool berechnet Ihren exakten Regelbedarf, berücksichtigt Ihre Wohnkosten und zieht anrechenbares Einkommen sowie Kindergeld nach den offiziellen Richtlinien des SGB II (Sozialgesetzbuch) ab.
📌 Auf einen Blick: Bürgergeld 2026
- Regelsatz Alleinstehende: 563 € pro Monat (Regelbedarfsstufe 1).
- Regelsatz Partner: 506 € pro Person pro Monat (Regelbedarfsstufe 2).
- Wohnkosten: Die tatsächliche Miete (inkl. Heizung) wird im ersten Jahr (Karenzzeit) voll übernommen, danach nur bis zu einer “angemessenen” Grenze. Haushaltsstrom zahlen Sie aus dem Regelsatz.
- Einkommen: Wer arbeitet, darf einen Teil behalten (Freibetrag). Die ersten 100 € aus Erwerbstätigkeit sind immer anrechnungsfrei.
💶 Bürgergeld Höhe 2026: Die Regelsätze im Detail
Wenn Sie Ihren Anspruch mit dem Bürgergeld-Rechner ermitteln, bildet der gesetzliche Regelsatz die Basis. Die Höhe des Bürgergelds richtet sich strikt nach der sogenannten Regelbedarfsstufe. Hier ist die aktuelle Bürgergeld 2025 Tabelle, die auch für die Höhe Bürgergeld 2026 maßgeblich ist (die Bundesregierung hat eine sogenannte Nullrunde bestätigt, die Sätze bleiben auf dem hohen Niveau von 563 Euro).
| Regelbedarfsstufe | Personengruppe | Betrag pro Monat |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
| Stufe 2 | Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft | 506 € pro Person |
| Stufe 3 | Junge Erwachsene (18-24 J.) bei den Eltern | 451 € |
| Stufe 4 | Jugendliche (14 bis 17 Jahre) | 471 € |
| Stufe 5 | Kinder (6 bis 13 Jahre) | 390 € |
| Stufe 6 | Kleinkinder (0 bis 5 Jahre) | 357 € |
Die Frage “Wie viel Bürgergeld bekommt man?” lässt sich also nie pauschal beantworten, sondern ist immer die Summe der einzelnen Regelbedarfe aller Personen im Haushalt (Bedarfsgemeinschaft), plus Wohnkosten, abzüglich Einkommen. Der SGB II Rechner oben übernimmt genau diese Aufsummierung für Sie.
💡 Tipp: Die Karenzzeit im ersten Jahr
In den ersten 12 Monaten des Bürgergeld-Bezugs gilt eine Karenzzeit. Das bedeutet: Die Wohnkosten werden in tatsächlicher Höhe (ohne Angemessenheitsprüfung) übernommen. Zudem bleibt eigenes Vermögen bis zu 40.000 Euro für die erste Person (und 15.000 Euro für jede weitere Person) völlig unangetastet. Sie müssen in diesem ersten Jahr also weder Ihre Rücklagen komplett aufbrauchen noch sofort umziehen.
💶 Kosten der Unterkunft (KdU): Miete und Heizkosten
Die Bürgergeld Wohnkosten 2026 setzen sich aus der Kaltmiete und den Betriebskosten (inklusive Heizung) zusammen. Wenn Sie unseren Bürgergeld Rechner Miete nutzen, geben Sie diese Werte getrennt ein.
Wichtig: Normaler Haushaltsstrom ist nicht Teil der Kosten der Unterkunft. Der Strom muss aus dem normalen Regelsatz (den 563 Euro) bezahlt werden. Eine Ausnahme bildet das Heizen mit Strom (z.B. Nachtspeicheröfen) oder die dezentrale Warmwassererzeugung (eigener Boiler im Bad). Letzteres können Sie im Bürgergeldrechner 2026 per Häkchen aktivieren, wodurch Ihnen ein sogenannter Mehrbedarf gewährt wird.
💶 Bürgergeld Aufstockung: Wie viel darf man dazuverdienen?
Oft wird gesucht nach einem Jobcenter Aufstockung Rechner oder Bürgergeld Zuverdienst Rechner. Wenn Sie arbeiten, aber das Gehalt nicht zum Leben reicht (z.B. bei Mindestlohn, Teilzeit oder Minijob), greift das Prinzip der Aufstockung. Um einen Anreiz zur Arbeit zu bieten, wird Ihr Einkommen nicht zu 100 % abgezogen. Sie erhalten einen sogenannten Erwerbstätigenfreibetrag.
So funktioniert die gestaffelte Anrechnung (bereits im Alg 2 Rechner integriert):
- 0 bis 100 Euro: Grundfreibetrag. Diese ersten 100 Euro aus Ihrem Bruttogehalt dürfen Sie komplett behalten. Sie werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
- 100,01 bis 520 Euro: Von diesem Anteil dürfen Sie 20 % behalten.
- 520,01 bis 1.000 Euro: Von diesem Anteil dürfen Sie 30 % behalten.
- 1.000,01 bis 1.200 Euro (mit Kind bis 1.500 Euro): Von diesem Anteil dürfen Sie 10 % behalten.
Der Bürgergeld Aufstocken Rechner oben benötigt daher zwingend Ihr Brutto- und Nettoeinkommen, da der Freibetrag auf Basis des Bruttos ermittelt wird, dann aber vom Netto abgezogen wird, um das “anrechenbare Einkommen” zu bestimmen.
⚠️ Häufiger Fehler: Kindergeld wird voll angerechnet
Viele Familien wundern sich über das Ergebnis in einem Bürgergeld und Kindergeld Rechner. Der Grund: Das staatliche Kindergeld (aktuell 250 Euro pro Kind) gilt im SGB II als Einkommen des Kindes. Es wird im Rechner Jobcenter in voller Höhe vom sozialrechtlichen Bedarf des Kindes abgezogen. Das Geld fehlt Ihnen real natürlich nicht (es wird ja von der Familienkasse überwiesen), aber das Jobcenter überweist entsprechend weniger Bürgergeld.
💶 Mehrbedarfe: Alleinerziehende und Sonderfälle
Ein regulärer Hartz 4 Rechner kostenlos online übersieht oft die Mehrbedarfe (§ 21 SGB II). Der wichtigste ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende. Nutzen Sie den Bürgergeld Alleinerziehend Rechner Modus (Checkbox oben), wird automatisch berechnet:
- Haben Sie ein Kind unter 7 Jahren (oder zwei bis drei Kinder unter 16), erhalten Sie 36 % des Regelsatzes zusätzlich (ca. 202,68 Euro).
- Bei einem älteren Kind erhalten Sie 12 % zusätzlich (ca. 67,56 Euro).
💶 Rechenbeispiele: So wird gerechnet
Um die Frage Wie viel ist Bürgergeld? greifbar zu machen, hier drei typische Szenarien:
Beispiel 1: Single ohne Einkommen (Bürgergeldrechner NRW 2026)
Ein alleinstehender Mann in Köln hat keine Arbeit. Seine Kaltmiete beträgt 450 €, die Heizung kostet 80 €. Sein Bedarf: 563 € (Regelsatz) + 530 € (Wohnen) = 1.093 € Bürgergeld Auszahlung.
Beispiel 2: Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern (Bürgergeld Alleinerziehend mit 2 Kindern Rechner)
Eine Mutter lebt mit ihren Kindern (4 und 8 Jahre) zusammen. Sie arbeitet nicht. Miete inkl. Heizung: 700 €.
Bedarf: 563 € (Mutter) + 357 € (Kind 4) + 390 € (Kind 8) = 1.310 € Regelleistungen.
Zuzüglich Mehrbedarf Alleinerziehend (36 % von 563 €): 202,68 €.
Zuzüglich Wohnkosten: 700 €.
Gesamtbedarf: 2.212,68 €.
Abzug Einkommen (2x Kindergeld à 250 €): – 500 €.
Zahlbetrag vom Jobcenter: 1.712,68 €.
Beispiel 3: Bürgergeld Minijob 2026 (Aufstocker)
Eine alleinstehende Frau arbeitet in einem Minijob für 520 € (Brutto wie Netto). Wohnkosten: 500 €.
Gesamtbedarf: 563 € + 500 € = 1.063 €.
Freibetragsberechnung: Die ersten 100 € sind frei. Von den verbleibenden 420 € (bis 520 €) bleiben 20 % frei (= 84 €). Ihr gesamter Freibetrag ist 184 €.
Anrechenbares Einkommen: 520 € Netto minus 184 € Freibetrag = 336 €.
Auszahlung: 1.063 € Bedarf minus 336 € anrechenbares Einkommen = 727 € Bürgergeld.
💶 Antragstellung: Was tun als Nächstes?
Wenn unser Berechnung Bürgergeld Tool einen positiven Anspruch ermittelt, wird das Geld nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen aktiv werden:
- Zuständiges Jobcenter kontaktieren: Bürgergeld wird beim lokalen Jobcenter (nicht bei der Arbeitsagentur) beantragt. Das geht oft online über jobcenter.digital.
- Formulare ausfüllen: Sie benötigen zwingend den Hauptantrag (HA). Je nach Situation aus dem Bürgergeld-Rechner benötigen Sie Anlagen: Anlage KdU (für die Miete), Anlage EK (wenn Sie Einkommen haben, z.B. als Aufstocker) und Anlage VM (Vermögen).
- Rückwirkende Zahlung: Der Antrag wirkt immer auf den Ersten des Monats zurück. Wenn Sie den Antrag am 28. eines Monats stellen, gilt er für den gesamten Monat. Warten Sie also nicht zu lange.
💶 Häufige Fragen (FAQ) zum Bürgergeld
Wie hoch ist Bürgergeld 2025 und 2026?
Wie viel kriegt man Bürgergeld in einer Bedarfsgemeinschaft?
Ist Bürgergeld und Grundsicherung dasselbe?
Werden meine Heizkosten im Bürgergeld-Rechner voll übernommen?
Lohnt sich Arbeit mit dem Bürgergeld überhaupt noch?
Was passiert mit Einkommen des Partners im Bürgergeld Einkommen Partner Rechner?
Wie viel darf ich als Selbstständiger dazuverdienen?
Dieser Rechner basiert auf den aktuellen Vorschriften des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Maßgebliche Paragrafen sind die §§ 20 (Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts), §§ 21 (Mehrbedarfe), §§ 22 (Bedarfe für Unterkunft und Heizung) und §§ 11b (Absetzbeträge, Freibeträge).
Offizielle und weiterführende Informationen finden Sie hier:
• Gesetzestext SGB II (Gesetze im Internet)
• Offizielle Bürgergeld-Informationen der Bundesagentur für Arbeit
• Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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