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Firmenwagen Rechner: Geldwerten Vorteil & Netto-Kosten 2026 berechnen

Dienstwagen nach der 1 %-, 0,5 %- und 0,25 %-Regelung exakt versteuern – inklusive Arbeitsweg, Eigenanteil und Brutto-Netto-Auswirkung.

1. Fahrzeugdaten & Antriebsart
€
Inklusive Sonderausstattung und Mehrwertsteuer, abgerundet auf volle 100 Euro (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Reine E-Autos bis 95.000 € BLP (Neuzulassung 2024–2026) profitieren vom begünstigten 0,25 %-Satz.
2. Arbeitsweg & Homeoffice-Modell
km
Einfache Fahrtstrecke in vollen Entfernungskilometern. 0 km bei reinem Homeoffice oder Außendienst.
Die 0,002 %-Regelung lohnt sich für Angestellte, die an weniger als 15 Tagen pro Monat ins Büro fahren.
3. Gehalt & Eigenbeteiligung
€/M.
Grundgehalt zur Ermittlung Ihres Grenzsteuersatzes und der Beitragsbemessungsgrenzen 2026.
€/M.
Zuzahlungen mindern den geldwerten Vorteil steuerlich wirksam bis auf 0 Euro (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG).
✓ Standard-Besteuerung: 1,0 % Privatanteil + 0,03 % Arbeitsweg
Tatsächliche Netto-Kosten des Firmenwagens
378 € netto / Monat
Effektiver Gehaltsabzug: Ihr monatlicher geldwerter Vorteil beträgt 796,80 € brutto. Dadurch sinkt Ihr Nettoauszahlungsbetrag um ca. 378,48 € gegenüber einem Gehalt ohne Dienstwagen.
Maßgeblicher Bruttolistenpreis:48.000,00 €
Geldwerter Vorteil Privatnutzung:480,00 €
Geldwerter Vorteil Arbeitsweg (22 km):316,80 €
Abzug eigene Zuzahlung:– 0,00 €
Geldwerter Vorteil gesamt (steuerpflichtig):796,80 €
Geschätzte Lohnsteuer & Soli auf Vorteil:– 294,82 €
Zusätzliche Sozialabgaben (KV, PV, RV, AV):– 83,66 €
Monatliche Belastung auf dem Gehaltszettel:378,48 €
So wurde gerechnet (Rechenweg & Gesetzesparagraphen)

Die Besteuerung der Privatnutzung erfolgt nach der gesetzlichen Pauschalwertmethode (§ 8 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG):

Privatnutzung: 48.000 € × 1,0 % = 480,00 € pro Monat
Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte: 48.000 € × 0,03 % × 22 km = 316,80 € pro Monat
Gesamter geldwerter Vorteil: 480,00 € + 316,80 € – 0,00 € = 796,80 €

Rechtliche Grundlagen: §§ 6, 8, 9 und 40 EStG. Rechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen auf Stand: 2026.

Stand: 2026 Amtliche Vorgaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) & § 8 EStG
📌 Auf einen Blick: Das Wichtigste zur Firmenwagen-Versteuerung 2026
  • 1 %-Regelung (Verbrenner): Monatlich wird 1 % des Bruttolistenpreises (BLP) als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung dem Bruttogehalt hinzugerechnet. Hinzu kommen 0,03 % pro Entfernungskilometer für den einfachen Arbeitsweg.
  • 0,25 %-Regelung für Elektroautos: Reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis zu 95.000 € (angehoben von 70.000 €) werden für die Privatnutzung nur mit 0,25 % des BLP versteuert. Der Arbeitsweg wird mit 0,0075 % pro km berechnet.
  • 0,5 %-Regelung für Plug-in-Hybride & Luxus-Stromer: Gilt für Elektrofahrzeuge über 95.000 € BLP sowie für Plug-in-Hybride, die mindestens 80 km rein elektrische Reichweite aufweisen oder maximal 50 g CO₂/km ausstoßen.
  • Einzelbewertung bei Homeoffice (0,002 %-Regel): Wer an weniger als 180 Tagen im Jahr (ca. 15 Tage pro Monat) zur ersten Tätigkeitsstätte fährt, kann durch die taggenaue 0,002 %-Abrechnung hunderte Euro Steuern sparen.
  • Zuzahlungen des Arbeitnehmers: Sowohl monatliche Eigenbeteiligungen (z. B. für Sprit oder Leasing) als auch einmalige Anschaffungskostenzuschüsse mindern den geldwerten Vorteil steuerlich wirksam bis auf 0 Euro.

Ein Dienstwagen zählt in Deutschland nach wie vor zu den beliebtesten Gehaltsextras. Ob als reines Arbeitsmittel im Außendienst oder als incentives Überlassungsmodell: Mit einem Firmenwagen entfallen für Arbeitnehmer hohe private Anschaffungskosten, Inspektionsrechnungen, Kfz-Versicherungen und Wertverluste. Doch die private Nutzung eines vom Chef gestellten Fahrzeugs ist steuerlich kein Geschenk. Der Gesetzgeber wertet die private Verfügbarkeit als steuerpflichtigen Sachbezug. Ein präziser firmenwagen rechner hilft Arbeitnehmern und Selbstständigen, den daraus resultierenden geldwerten Vorteil auf den Euro genau zu ermitteln und festzustellen, wie viel Netto vom Gehalt tatsächlich abgezogen wird.

🚗 Wie funktioniert der Firmenwagen Rechner?

Wer seinen Dienstwagen auch am Feierabend, am Wochenende oder für Urlaubsfahrten privat nutzen darf, erzielt einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Sachlohn nach § 8 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Unser Firmenwagenrechner führt die steuerrechtliche Berechnung auf der Basis der aktuellen Vorgaben durch:

  1. Berechnung der privaten Nutzung: Je nach Antriebsart wird der Bruttolistenpreis mit 1,0 %, 0,5 % oder 0,25 % multipliziert.
  2. Berechnung der Fahrten zur Arbeitsstätte: Entweder pauschal mit 0,03 % des BLP pro Entfernungskilometer oder taggenau mit 0,002 % pro tatsächlichem Bürotag.
  3. Anrechnung von Eigenanteilen: Wenn Sie sich vertraglich an den Leasingraten, den Kraftstoffkosten oder mit einer Einmalzahlung beteiligen, wird dieser Betrag vom geldwerten Vorteil subtrahiert.
  4. Hinzurechnung zum Bruttoentgelt: Der resultierende geldwerte Vorteil wird fiktiv auf Ihr monatliches Bruttogehalt aufgeschlagen.
  5. Ermittlung von Steuern und Sozialabgaben: Auf das erhöhte Steuer- und SV-Brutto werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge berechnet.
  6. Netto-Kürzung: Da der Firmenwagen als Sachleistung und nicht in bar gewährt wird, wird der volle geldwerte Vorteil am Ende vom Netto wieder abgezogen. Der verbleibende Betrag ist Ihr tatsächlicher Auszahlungsbetrag.
💡 Gut zu wissen: Die 95.000-Euro-Grenze für Elektro-Dienstwagen ab 2024–2026

Der Gesetzgeber hat den steuerlichen Förderdeckel für Elektrofahrzeuge drastisch angehoben. Galt bis Ende 2023 eine Bruttolistenpreis-Obergrenze von 60.000 € und anschließend 70.000 €, so wurde die Schwelle für reine Elektrofahrzeuge auf 95.000 Euro ausgeweitet. Wer einen hochwertigen Stromer (z. B. BMW i4, Audi Q6 e-tron, Tesla Model Y Performance oder Porsche Macan Electric) als Dienstwagen wählt, versteuert die Privatnutzung mit nur einem Viertel des Listenpreises (0,25 %). Bei einem Listenpreis von 80.000 Euro beträgt der monatliche Grundvorteil somit lediglich 200 Euro statt 800 Euro bei einem Verbrenner!

🚗 Die drei Besteuerungsmethoden im Vergleich: 1 %, 0,5 % und 0,25 %

Die Höhe des zu versteuernden Vorteils richtet sich maßgeblich nach dem Antriebskonzept des Fahrzeugs (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Der Gesetzgeber nutzt das Dienstwagenprivileg gezielt zur ökologischen Lenkung des Fuhrparks:

Antriebsart & Kriterien Monatlicher Privatanteil Arbeitsweg (Pauschal 0,03 %) Beispiel: BLP 60.000 € (20 km Weg)
Klassischer Verbrenner (Benzin, Diesel) sowie Mild-Hybride1,00 % des vollen BLP0,0300 % pro km600 € + 360 € = 960,00 € brutto
Plug-in-Hybrid (PHEV) (mind. 80 km E-Reichweite oder max. 50 g CO₂/km)0,50 % des halbierten BLP0,0150 % pro km300 € + 180 € = 480,00 € brutto
Elektrofahrzeug (BEV) über 95.000 € BLP0,50 % des halbierten BLP0,0150 % pro kmBei 100.000 €: 500 € + 300 € = 800,00 € brutto
Elektrofahrzeug (BEV) bis 95.000 € BLP0,25 % des geviertelten BLP0,0075 % pro km150 € + 90 € = 240,00 € brutto

🚗 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: 0,03 % vs. 0,002 %

Neben der reinen Privatnutzung müssen Fahrten zwischen der eigenen Wohnung und der ersten Arbeitsstätte versteuert werden. Hierbei stellt das Finanzamt zwei verschiedene Abrechnungsverfahren zur Verfügung:

1. Die 0,03 %-Monatspauschale

Die Standardmethode setzt voraus, dass der Dienstwagen an jedem gewöhnlichen Arbeitstag für die Fahrt ins Büro genutzt wird. Pro Monat werden pauschal 0,03 Prozent des maßgeblichen Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer aufgeschlagen. Bei einem 50.000-Euro-Verbrenner und 30 km Arbeitsweg ergibt dies monatlich 450 Euro zusätzlichen geldwerten Vorteil (50.000 € × 0,0003 × 30).

2. Die 0,002 %-Einzelbewertung für Homeoffice & Außendienst

Wer regelmäßig im Homeoffice arbeitet oder als Außendienstmitarbeiter direkt vom Wohnort zu Kunden startet, zahlt bei der 0,03 %-Pauschale viel zu viele Steuern. Nach § 8 Abs. 2 Satz 5 EStG dürfen Arbeitnehmer die Fahrten zur Arbeitsstätte einzeln mit 0,002 Prozent des BLP pro Tag und Kilometer versteuern:

  • Obergrenze: Maximal 180 Tage pro Kalenderjahr dürfen nach dieser Methode abgerechnet werden.
  • Die 15-Tage-Grenze: Fahren Sie im Monatsdurchschnitt an weniger als 15 Tagen (15 × 0,002 % = 0,03 %) in den Betrieb, ist die Einzelbewertung immer günstiger als die Monatspauschale!
  • Nachweispflicht: Sie müssen dem Arbeitgeber für jeden Monat eine formlose schriftliche Aufstellung mit den konkreten Datumstagen vorlegen, an denen das Büro tatsächlich angefahren wurde.
⚠️ Häufiger Fehler: Verpassen des Methodenwechsels

Ein Methodenwechsel zwischen der 0,03 %-Pauschale und der 0,002 %-Einzelbewertung ist während des laufenden Kalenderjahres für denselben Dienstwagen unzulässig. Der Arbeitgeber muss die gewählte Methode für das gesamte Jahr beibehalten. Haben Sie das ganze Jahr über fälschlicherweise nach der 0,03 %-Methode versteuert, obwohl Sie fast nur im Homeoffice saßen, können Sie die Korrektur jedoch nachträglich in Ihrer Einkommensteuererklärung (Anlage N) vornehmen und sich die zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen.

🚗 Zuzahlungen des Arbeitnehmers: So senken Sie den geldwerten Vorteil

Häufig verlangen Arbeitgeber eine finanzielle Beteiligung des Mitarbeiters am Firmenwagen. Die gute Nachricht für Arbeitnehmer: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und der aktuellen Richtlinie des Bundesfinanzministeriums (BMF) mindern alle Eigenleistungen des Arbeitnehmers den geldwerten Vorteil in voller Höhe (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG):

  • Monatliche Nutzungsentgelte: Eine feste monatliche Eigenbeteiligung oder die Übernahme der monatlichen Leasingrate zieht die Lohnbuchhaltung direkt vom errechneten geldwerten Vorteil ab.
  • Treibstoff- & Ladestromübernahme: Müssen Sie Benzin oder privaten Ladestrom aus eigener Tasche zahlen, können diese Beträge gegen Vorlage von Belegen den geldwerten Vorteil senken.
  • Einmalige Zuzahlungen bei Anschaffung: Leisten Sie eine Zuzahlung zur Sonderausstattung oder eine Anzahlung (z. B. 6.000 Euro), wird dieser Betrag auf die Nutzungsdauer verteilt und mindert den steuerlichen Vorteil Monat für Monat, bis die Zuzahlung vollständig aufgebraucht ist.
  • Das Deckelungsprinzip: Der geldwerte Vorteil kann durch Zuzahlungen maximal auf 0,00 Euro sinken. Ein negativer Vorteil (Verlustverrechnung mit anderem Gehalt) ist gesetzlich ausgeschlossen.

🚗 3 konkrete Praxisbeispiele zur Dienstwagenbesteuerung

Die folgenden drei Szenarien verdeutlichen die tatsächliche finanzielle Auswirkung auf dem Gehaltszettel eines Angestellten (Steuerklasse 1, keine Kinder, gesetzlich versichert):

Beispiel 1: Der Außendienst-Klassiker (Diesel-Kombi, 1 %-Regel)

Herr M. fährt einen VW Passat Variant (Bruttolistenpreis: 52.000 €). Sein Arbeitsweg beträgt 25 km. Sein monatliches Grundgehalt liegt bei 4.800 € brutto.

  • Privatnutzung (1,0 %): 52.000 € × 1 % = 520,00 €
  • Arbeitsweg (0,03 %): 52.000 € × 0,03 % × 25 km = 390,00 €
  • Geldwerter Vorteil gesamt: 910,00 € brutto
  • Neues Steuer- und SV-Brutto: 4.800 € + 910 € = 5.710,00 €
  • Zusätzliche Steuern & Sozialabgaben: ca. 418,00 €
  • Tatsächliche Nettokosten für Herrn M.: ca. 418,00 € pro Monat
  • Vergleich: Ein privat finanzierter Mittelklassekombi kostet inklusive Wertverlust, Vollkasko, Reparaturen und Tanken bei 25.000 km Jahresleistung monatlich mindestens 750 bis 850 Euro. Herr M. spart trotz Versteuerung rund 400 Euro jeden Monat!

Beispiel 2: Der moderne Hybrid mit Homeoffice (0,5 % + Einzelbewertung)

Frau S. fährt einen BMW 330e Plug-in-Hybrid (BLP: 64.000 €, elektrische Reichweite 85 km). Sie wohnt 30 km entfernt, fährt dank Homeoffice aber nur an 8 Tagen im Monat ins Büro. Grundgehalt: 6.000 €.

  • Privatnutzung (0,5 %): 64.000 € × 0,5 % = 320,00 €
  • Arbeitsweg (0,002 % × 8 Tage): 64.000 € × 0,001 % (halbierter Satz) × 30 km × 8 Tage = 153,60 €
  • Geldwerter Vorteil gesamt: 473,60 € brutto (Ersparnis gegenüber 0,03 %-Pauschale: fast 135 € Vorteil pro Monat!)
  • Tatsächliche monatliche Nettokosten: ca. 215,00 € netto

Beispiel 3: Der geförderte Elektro-Dienstwagen (0,25 %-Regel)

Herr T. wählt ein Tesla Model Y Long Range (BLP: 58.000 €). Einfache Entfernung zum Betrieb: 18 km. Grundgehalt: 5.500 €.

  • Privatnutzung (0,25 %): 58.000 € × 0,25 % = 145,00 €
  • Arbeitsweg (0,0075 %): 58.000 € × 0,0075 % × 18 km = 78,30 €
  • Geldwerter Vorteil gesamt: 223,30 € brutto
  • Tatsächliche monatliche Nettokosten: ca. 102,00 € netto
  • Fazit: Für knapp 100 Euro monatlichen Nettoabzug fährt Herr T. ein fabrikneues Elektro-SUV inklusive Firmen-Ladekarte und Vollkaskoversicherung. Wirtschaftlich ist dies von keinem Privatwagen zu schlagen.

🚗 Gehaltsumwandlung vs. Gehaltsextra: Welches Modell ist besser?

Bei der Überlassung eines Firmenwagens existieren in der betrieblichen Praxis zwei grundlegend verschiedene vertragliche Modelle:

  1. Der Firmenwagen als Gehaltsextra: Der Arbeitgeber stellt das Auto zusätzlich zum regulären Gehalt zur Verfügung und übernimmt sämtliche Leasing-, Betriebs- und Wartungskosten. Der Mitarbeiter trägt lediglich die steuerliche Mehrbelastung aus dem geldwerten Vorteil. Dies ist für Angestellte die mit Abstand lukrativste Variante.
  2. Der Firmenwagen via Gehaltsumwandlung (Barlohnumwandlung): Der Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts (in der Regel in Höhe der Leasingrate). Das steuerpflichtige Brutto sinkt, im Gegenzug kommt der geldwerte Vorteil hinzu. Dieses Modell lohnt sich vor allem bei Elektroautos mit 0,25 %-Besteuerung, da die Bruttoersparnis aus der Gehaltsminderung häufig größer ist als der hinzukommende geldwerte Vorteil. Bei Verbrennern mit hoher Fahrleistung zur Arbeit kann eine Gehaltsumwandlung dagegen zum Verlustgeschäft werden.

🚗 1 %-Regelung oder Fahrtenbuch: Wann lohnt sich der Aufwand?

Die 1 %-Regelung ist eine vereinfachende Pauschale. Sie ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Alternativ darf der geldwerte Vorteil nach § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ermittelt werden:

  • Wann lohnt sich das Fahrtenbuch?
    • Wenn Sie das Fahrzeug zu einem sehr hohen Anteil (über 70–80 %) rein beruflich nutzen.
    • Wenn das Fahrzeug einen sehr hohen Bruttolistenpreis hat, aber gebraucht oder mit hohem Rabatt gekauft wurde.
    • Wenn das Auto bereits vollständig abgeschrieben ist und kaum noch laufende Fixkosten verursacht.
  • Wann ist die 1 %-Pauschale besser?
    • Bei hohem privaten Nutzungsanteil und ausgedehnten Urlaubsfahrten.
    • Wenn Sie den bürokratischen Aufwand scheuen: Ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch erfordert die zeitnahe, lückenlose Dokumentation jeder einzelnen Fahrt mit Kilometerstand, Datum, Reiseziel und Reisezweck. Elektronische GPS-Fahrtenbücher müssen zertifiziert und manipulationssicher sein.

🚗 Was tun als Nächstes? Leitfaden für Arbeitnehmer

  1. Dienstwagenrichtlinie (Car Policy) prüfen: Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber das zugestandene Fahrzeugbudget, erlaubte Antriebsarten, Ausstattungsbeschränkungen und ob Familienmitglieder (Ehepartner, volljährige Kinder) den Wagen fahren dürfen.
  2. Bruttolistenpreis exakt recherchieren: Maßgeblich ist nicht der tatsächliche Kaufpreis oder der Leasingfaktor, sondern die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers am Tag der Erstzulassung inklusive aller werksseitigen Sonderausstattungen und Frachtkosten.
  3. Homeoffice-Tage protokollieren: Vereinbaren Sie mit der Personalabteilung die Abrechnung nach der 0,002 %-Einzelbewertung, wenn Sie überwiegend remote arbeiten. Halten Sie die tatsächlichen Bürotage in einer Excel-Tabelle oder Zeiterfassung fest.
  4. Überlassungsvertrag wasserdicht gestalten: Regeln Sie schriftlich, wer bei Unfällen die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung trägt, wie Auslandsfahrten versichert sind und was bei längerer Krankheit oder Elternzeit mit dem Fahrzeug geschieht.

🚗 Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet geldwerter Vorteil beim Firmenwagen?
Der geldwerte Vorteil beziffert den finanziellen Nutzen, den ein Arbeitnehmer dadurch hat, dass er ein vom Chef bezahltes Fahrzeug privat und für Fahrten zur Arbeit nutzen darf. Da dieser Sachbezug einen wirtschaftlichen Gegenwert darstellt, muss er wie regulärer Arbeitslohn versteuert und mit Sozialabgaben belegt werden.
Wie viel Netto kostet mich ein Firmenwagen mit 1 %-Regelung?
Ein Firmenwagen kostet Sie nicht den vollen geldwerten Vorteil, sondern lediglich die darauf anfallenden Steuern und eventuellen Sozialabgaben. Bei einem durchschnittlichen Grenzsteuersatz von ca. 35 bis 40 % kostet ein geldwerter Vorteil von 600 Euro brutto den Arbeitnehmer etwa 210 bis 240 Euro echtes Netto monatlich.
Gilt die 0,25 %-Regelung für alle Elektroautos?
Nein. Die 0,25 %-Regelung gilt ausschließlich für reine Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV) und emissionsfreie Brennstoffzellenfahrzeuge, deren Bruttolistenpreis die gesetzliche Obergrenze von 95.000 Euro nicht übersteigt. Liegt der Listenpreis darüber, wird das Fahrzeug mit 0,5 % versteuert.
Was zählt alles zum Bruttolistenpreis?
Zum Bruttolistenpreis gehört die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Mehrwertsteuer sowie sämtlicher werksseitig verbauter Sonderausstattungen (z. B. Navigationssystem, Anhängerkupplung, Ledersitze). Nachträglich eingebautes Zubehör oder ein zweiter Satz Winterräder auf Alufelgen zählen in der Regel nicht zum BLP.
Kann der Arbeitgeber die Fahrten zur Arbeit pauschal versteuern?
Ja. Nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG kann der Arbeitgeber die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit pauschal 15 Prozent Lohnsteuer übernehmen. Für den Arbeitnehmer entfällt in diesem Fall der geldwerte Vorteil für den Arbeitsweg komplett, und er spart zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge.
Lohnt sich ein Firmenwagen auch bei Teilzeit?
Ja, ein Firmenwagen kann sich auch in Teilzeit lohnen, allerdings ist der geldwerte Vorteil unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit fix. Da das Bruttogehalt bei Teilzeit geringer ist, frisst der geldwerte Vorteil einen prozentual größeren Teil des Nettogehalts auf. Besonders attraktiv sind in Teilzeit Elektrofahrzeuge mit 0,25 %-Regelung.
Was passiert mit der Pendlerpauschale bei einem Firmenwagen?
Auch wenn Sie einen Firmenwagen fahren, können Sie in Ihrer privaten Einkommensteuererklärung die Entfernungspauschale (0,30 € ab dem 1. km bzw. 0,38 € ab dem 21. km) als Werbungskosten geltend machen – vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat die Fahrten nicht nach § 40 EStG pauschal versteuert.
Darf mein Partner oder mein Kind den Dienstwagen fahren?
Steuerlich ist die Überlassung an Familienangehörige durch die 1 %-Pauschale vollständig abgegolten. Arbeitsrechtlich und versicherungsrechtlich ist dies jedoch nur gestattet, wenn der Überlassungsvertrag des Arbeitgebers die Nutzung durch Ehepartner, Lebensgefährten oder Familienmitglieder ausdrücklich erlaubt.

Gesetzliche Quellen & amtliche Grundlagen:

Stand der gesetzlichen Werte, Listenpreisgrenzen und Rechengrößen: 2026. Alle Berechnungen erfolgen nach den Vorgaben der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR).

JW
Jonas Wendt
Gründer & Betreiber von NordRechner

Jonas Wendt ist Gründer und Betreiber von NordRechner. Nach seinem Studium der Wirtschaftsinformatik in Hamburg arbeitete er mehrere Jahre als Softwareentwickler im Fintech-Bereich, unter anderem an Systemen zur automatisierten Gehaltsabrechnung und Steuerberechnung für mittelständische Unternehmen. Die Idee zu NordRechner entstand aus eigener Erfahrung: Bei der Berechnung von Elterngeld, Steuerklassen und Sozialleistungen stieß Jonas immer wieder auf Rechner, die entweder veraltete Werte nutzten, wichtige Sonderfälle ignorierten oder die zugrunde liegende Berechnung nicht nachvollziehbar machten. 2026 gründete er NordRechner mit dem Ziel, das zu ändern: kostenlose, werbearme Rechner, die jeden Rechenschritt offenlegen und sich ausschließlich auf verifizierte, aktuelle amtliche Quellen stützen — von Gesetzestexten (SGB, BGB, EStG) bis zu offiziellen Verordnungen der zuständigen Bundesministerien und Behörden. Alle Inhalte auf NordRechner werden von Jonas persönlich recherchiert, mit den jeweils aktuellen gesetzlichen Werten abgeglichen und bei Gesetzesänderungen zeitnah aktualisiert. Er lebt und arbeitet in Hamburg.

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